Freitag, 27. Apr. 2012
Frankfurt/Main
Themen:
- Änderungen durch das PatentrechtsmodernisierungsG
- Sachlicher Anwendungsbereich des ArbEG
- Probleme der Miterfinderschaft
- Diensterfindungen
- Bindungswirkung einer Abrechnungspraxis für zukünftige Vergütungsberechnungen?
- Anpassungsanspruch (§ 12 Abs. 6 ArbEG) und Unbilligkeitseinwand (§ 23 ArbEG)
- ArbEG und AGB-Vorschriften
- Vergütungsrelevante Probleme
- Verjährung und Verwirkung
- Entsendung zu Konzerngesellschaften ins Ausland
- Erfindungen im Konzern
- Pauschalvergütungs- und Incentive-Systeme
- Exkurs: Kartellrechtliche Auswirkungen auf F&E-Verträge mit Hochschulen
- Die DPMA-Schiedsstelle
- Arbeitnehmererfindungen international
In keinem Land der Welt existieren so detaillierte und komplexe gesetzliche Regelungen zum Recht der Arbeitnehmererfindungen wie in Deutschland. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz hat im Jahr 2009 das Arbeitnehmererfindungsrecht in zentralen Punkten verändert und modifiziert.
Dieser modular aufgebaute Lehrgang bietet eine umfassende Einführung und praxisnahe Vertiefung zum Recht der Arbeitnehmererfindungen. Am ersten Tag werden die Teilnehmer anhand von zahlreichen Beispielsfällen systematisch mit den Regelungen und der Systematik des Arbeitnehmererfindungsrechts vertraut gemacht. Hierauf aufbauend werden am Folgetag Sonderfragen und neueste Entwicklungen sowie das Arbeitnehmererfindungsrecht ausgewählter Länder Europas und der übrigen Welt behandelt. Der Besuch des Moduls 2 empfiehlt sich auch für Teilnehmer, die bereits über Vorkenntnisse verfügen und tiefer in die Thematik der Vergütungsberechnung mit allen Feinheiten einsteigen wollen.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, arbeitnehmererfindungsrechtliche Sachverhalte selbstständig und rechtssicher zu bearbeiten. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und wertvolle Praxistipps aus der jahrelangen Berufspraxis der Referenten. Die anschauliche Darstellung der Referenten, Berechnungen von Erfindungsvergütungen anhand von Fallbeispielen und praxiserprobte Checklisten sind die Gewähr dafür, dass die Teilnehmer Kenntnisse erwerben, die sie direkt in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können. Das Verständnis des Erlernten wird während des gesamten Lehrgangs durch die gemeinsame Bearbeitung und Besprechung von Musterfällen sichergestellt. Natürlich besteht ausreichend Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen und auch eigene Praxisprobleme gemeinsam zu diskutieren.
Veranstaltungstermin und -ort:
Referenten:
Dr. Bernd Fabry
Patentanwalt, European Patent Attorney
IP²
Prof. Dr. Michael Trimborn
Rechtsanwalt, Partner
Osborne Clarke
Teilnahmegebühr:
Einzelne Lehrgangstage: EUR 790,-, beide Tage: EUR 1.290,- (je zzgl. gesetzl. USt). Der Teilnahmebetrag beinhaltet die gemeinsamen Mittagessen, das gemeinsame Abendessen am 25. August, Tagungsgetränke, Pausenerfrischungen, die Teilnahme am Rahmenprogramm sowie die Dokumentation.
Sonderkonditionen:
Der zweite und jeder weitere Teilnehmer aus einem Unternehmen erhält einen Rabatt in Höhe von 10 %.
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