AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

Das Betäubungsmittelrecht

Mittwoch, 28. Mär. 2012
Frankfurt/Main

Themen:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Abgrenzung zum AMG, GÜG, ChemG
  • Erlaubnis-, Anzeige-, Meldepflichten
  • Innerbetriebliche Organisation
  • Neue Entwicklungen

Das Betäubungsmittelrecht ist eine Rechtsmaterie, die sich durch eine hohe Praxisrelevanz für eine Vielzahl unterschiedlichster Adressaten auszeichnet. Pharmazeutische Unternehmen, die betäubungsmittelhaltige Arzneimittel oder Wirkstoffe entwickeln, herstellen und/oder vertreiben, sind ebenso betroffen wie beispielsweise Apotheken, Großhändler, Unternehmen der chemischen Industrie, Universitäten, Forschungsinstitute, Entwicklungslabors oder sonstige Personen bzw. Einrichtungen, die – gleich in welcher Form – am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen.

Der Umgang mit Betäubungsmitteln unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen und einer umfassenden ständigen Überwachung durch die zuständigen Behörden. Die zahlreichen Erlaubnis-, Anzeige- und Meldepflichten, die in jedem Stadium des Betäubungsmittelverkehrs zu beachten sind, stellen hohe Anforderungen an eine gesetzeskonforme Organisation und Abwicklung des Betäubungsmittelverkehrs. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber viele praxisbezogene Fragen nicht im Detail geregelt hat. Zudem weist das Betäubungsmittelrecht Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten (wie z.B. Arzneimittelrecht, Grundstoffrecht) auf, denen jeweils Rechnung zu tragen ist.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern einen umfassenden praxisbezogenen Überblick über die Systematik, die Grundlagen und den Vollzug des Betäubungsmittelrechts zu geben.

Veranstaltungstermin und -ort:

Mittwoch, 28. Mär. 2012

Fleming‘s Hotel Frankfurt an der Neuen Börse

Elbinger Str. 1-3

60487 Frankfurt/Main

Referenten:

Dr. Winfried Kleinert

ehemals Leiter des Fachgebiets Betäubungsmittelverkehr II und kommissarischer Leiter der Bundesopiumstelle BfArM

RA Wolfgang Wonde

Rechtsabteilung

BASF SE

Teilnahmegebühr:

EUR 790,– (zzgl. gesetzl. USt). Der Teilnahmebetrag beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Seminargetränke, Pausenerfrischungen sowie die Dokumentation.

Sonderkonditionen:

Der zweite und jeder weitere Teilnehmer aus einem Unternehmen erhält einen Rabatt in Höhe von 10 %.

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