Dienstag, 06. Mär. 2012
Offenbach bei Frankfurt/Main
Themen:
- Der Straftatbestand Geldwäsche gem. § 261 StGB
- Die strafbefreiende Verdachtsanzeige
- Verwandte Straftatbestände
- Beteiligungsformen
- Ordnungswidrigkeiten
- Aktuelle Rechtsprechung und Fälle
- Haftungsrisiken für Bank und Geldwäsche-Beauftragten
Vor über 15 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen aber durchaus auch für die Geldwäsche-Beauftragten der Kreditwirtschaft zivil- und strafrechtliche Risiken.
RA Wolfgang Gabriel wird die Strafbarkeit der Geldwäsche darlegen, die strafrechtlichen Wirkungen einer Verdachtsanzeige aufzeigen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.
Herr Gabriel referiert seit rund 15 Jahren regelmäßig zum Thema Geldwäschebekämpfung. Seine Vorträge werden – auch wegen ihres Praxisbezugs – stets sehr gut bewertet!
Veranstaltungstermin und -ort:
Referenten:
Rechtsanwalt Wolfgang Gabriel
Leiter Financial Crime
SEB AG
Teilnahmegebühr:
EUR 790,- (zzgl. gesetzl. USt). Der Teilnahmebetrag beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, Seminargetränke, Pausenerfrischungen sowie die Dokumentation.
Sonderkonditionen:
Der zweite und jeder weitere Teilnehmer aus einem Unternehmen erhält einen Rabatt in Höhe von 10 %.
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