Vertiefungslehrgang ArbEG 99 (Tag 2 des Lehrgangs Arbeitnehmererfindungen nach neuem Recht) am 05.11.2010
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Über das Seminar
In keinem Land der Welt existieren so detaillierte und komplexe gesetzliche Regelungen zum Recht der Arbeitnehmererfindungen wie in Deutschland. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz hat im vergangenen Jahr das Arbeitnehmererfindungsrecht in zentralen Punkten verändert und modifiziert. Dieser modular aufgebaute Lehrgang bietet eine umfassende Einführung und praxisnahe Vertiefung zum Recht der Arbeitnehmererfindungen. Am ersten Tag erhalten die Teilnehmer anhand von zahlreichen Beispielsfällen aus der Praxis eine systematische Einführung in die wesentlichen Regelungen und in die Systematik des Arbeitnehmererfindungsrechts.
Hierauf aufbauend werden am Folgetag Sonderfragen und neueste Entwicklungen sowie das Arbeitnehmererfindungsrecht ausgewählter Länder Europas und der übrigen Welt behandelt. Der Besuch des Moduls 2 empfiehlt sich auch für Teilnehmer, die bereits über Vorkenntnisse verfügen und tiefer in die Thematik der Vergütungsberechnung mit allen Feinheiten einsteigen wollen.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, arbeitnehmererfindungsrechtliche Sachverhalte selbstständig und rechtssicher zu bearbeiten. Sie erhalten konkrete Hilfestellungen und wertvolle Praxistipps aus der jahrelangen Berufspraxis der Referenten. Anschauliche Darstellung, die Berechnung von Erfindungsvergütungen anhand von Fallbeispielen und praxiserprobte Checklisten stellen sicher, dass die Teilnehmer Kenntnisse erwerben, die sie direkt in ihrer täglichen Arbeit umsetzen können. Natürlich besteht ausreichend Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen und auch eigene Praxisprobleme gemeinsam zu diskutieren.